
Willkommen
Als Podologin habe ich meine fachspezifische Ausbildung mit dem Staatsexamen in Hamm abgeschlossen. Die Maßnahmen meiner Tätigkeit als Podologin sind sehr vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der inneren Medizin und der Chirurgie (absolviert im Herz- u. Diabeteszentrum Bad Oeynhausen), der Dermatologie im Fachklinikum Rosenhöhe Bielefeld, Neurologie u. Orthopädie in der Evangelischen Klinik Hamm.
Durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen halte ich mein Wissen immer auf dem neuesten Stand. Das hat mich dazu bewogen, mein Tätigkeitsgebiet auf den ,,sektoralen Heilpraktiker“ auszuweiten.


Wodurch unterscheidet sich die Podologie von der Fußpflege?
Die Podologie ist die Lehre und die Wissenschaft der unteren Extremitäten. Sie zählt zu den medizinischen Heilberufen und ist eine hoch angesetzte Behandlung im ärztlichen Vorfeld. Seit dem Inkrafttreten des Podologengesetzes (PodG) am 02.01.2002 wurde der Unterschied zwischen kosmetisch-medizinischer Fußpflege und der Podologie (Titel) bundeseinheitlich geregelt und somit durch das Gesetz geschützt. Podologie, ein Medizinalfachberuf, ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung von Schädigung bedrohten oder bereits geschädigten Füßen. Nur Personen, die ihre fachliche Qualifikation nach langer Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung unter Beweis gestellt haben, sind berechtigt diesen Titel zu führen.
“Heilpraktikerin (Podologie)”
Im Februar 2018 ist mir vom Gesundheitsamt, nach entsprechender Ausbildung und Prüfung die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung ,,sektorale Heilpraktikerin“ auf dem Gebiet der Podologie erteilt worden. Die Ausbildung heilkundiger Tätigkeiten ist nur Personen mit Erlaubnis nach §1 HPG gestattet, also Ärzten, Heilpraktiker und Heilpraktikern auf dem sektoralen Gebiet. Es ist mir nun möglich, selbstständig Diagnosen zu stellen, Sie zu behandeln und die erforderlichen Therapieformen zu wählen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen enthält in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Sollten Sie eine Vereinbarung über Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, so klären Sie bitte den Abrechnungsverlauf mit Ihrer Krankenkasse. Sie werden von mir eine entsprechende Rechnung mit Zahlungsbestätigung erhalten. Grundsätzlich sollten Sie diesen Behandlungsbereich mit Ihrer Krankenkasse besprechen, da es doch unterschiedliche Leistungszusagen gibt.